1) Geltungsbereich: Diese Platzordnung gilt für alle Campinggäste (Dauergäste und zeitweilige Gäste) sowie für alle sonstigen Besucher des Campingplatzes.
Mit dem Betreten des Platzes erkennt der Campinggast bzw. Besucher diese Platzordnung sowie die einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an.
2) Besucher, die bei Campinggästen übernachten wollen, haben gemäß der Gebührenordnung die vollen Personengebühren zu entrichten.
Der Mieter (Stellplatznehmer) ist dafür verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass sein Besuch ordentlich angemeldet wird und dass sich dieser Besuch ebenfalls gemäß der Platzordnung verhält.
Der Platzhalter oder Verwalter ist nach behördlichen Bestimmungen berechtigt, Ausweispapiere einzusehen.
Vor dem endgültigen Verlassen des Campingplatzes meldet sich der Campinggast bei der Verwaltung wieder ab.
Die Abreise erfolgt, ganz entspannt, nach Absprache ohne Zeitvorgabe.
3) Für die Benutzung des Campingplatzes sind die Gebühren im voraus aus der jeweils gültigen Campingplatz-Preisliste, die in der Anmeldung (Rezeption) ausliegt, zu entrichten.
4) Dem Eigentümer bleibt alleinstehend das Recht, die Platzordnung zu jeder Zeit anzupassen und zu verändern.
Der Platzverwalter übt das Hausrecht auf dem Campingplatz aus. Dieser ist berechtigt die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen.
5) Die Ruhezeiten
Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 ist unbedingt einzuhalten.
In den Ruhezeiten dürfen keine Kfz bewegt werden, Belästigungen jeder Art sind zu vermeiden. Die Lautstärke darf Zeltlautstärke nicht überschreiten.
Grundsätzlich darf an Sonn- u. Feiertagen kein ruhestörender Lärm
(z. Bsp. Rasenmähen, Bohren, Hämmern etc.) verursacht werden.
6) Den Weisungen des Platzverwalters und weisungsberechtigten Mitarbeitern muss Folge geleistet werden.
7) Schnee wird nur eingeschränkt geräumt. Salz wird nicht gestreut. Je nach Situation und Witterung kann der Betrieb der Sanitäreinrichtungen und anderer Anlagen eingeschränkt werden.
8) Alle Einrichtungen und Anlagen sind schonend zu behandeln. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitärräume betreten. Beschädigungen von Gegenständen und Einrichtungen sind sofort bei der Platzverwaltung zu melden.
9) Das Waschen und Reparieren von Kraftfahrzeugen ist untersagt. Wohnwagen dürfen nach vorheriger Anmeldung und Erlaubnis nur mit Wasser gereinigt werden.
10) Alle Fahrzeuge und Anhänger unterliegen der StVO. Auf dem Platz gilt die StVO und eine Höchstgeschwindigkeit von 6 Km/h. Auf und neben den Fahrwegen des Platzes ist generell Parkverbot.
Eine Durchfahrbreite von min. 3 Metern ist unbedingt freizuhalten.
Die Gasprüfungen sind alle zwei Jahre durchführen zu lassen und die Prüfbescheinigungen vorzulegen. (Betrifft Dauercamper).
11) Wohnwagen und Zelte müssen so aufgestellt und gesichert sein, dass niemand zu Schaden kommt oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Der Platzhalter übernimmt keine Haftung für von Campern verursachte Personen oder Sachschäden.
12) Zufahrten und Wege dürfen niemals versperrt werden.
13) Offene Feuer sind, nur nach Absprache mit dem Platzverwalter, auf den dafür vorgesehenen Feuerstellen oder in Feuerschalen (gibt es in der Rezeption) erlaubt, nicht auf den Stellplätzen.
Gegrillt werden darf nur auf ordnungsgemäßen Anlagen und dies mit größter Sorgfaltspflicht unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei Brandwarnstufe 3 und 4.
14) Das Sprengen von Rasen, Bäumen und Pflanzen mit Leitungswasser ist untersagt.
Mit Leitungswasser ist sparsam umzugehen.
Das heiße Wasser in den Wasch- und Spülräumen ist nur zum dortigen Verbrauch bestimmt.
15) Tierhaltung ist im Allgemeinen gestattet.
Die Besitzer verpflichten sich jedoch, folgende Voraussetzungen zu schaffen:
* Hunde dürfen nicht frei herumlaufen
Leinengebot am Stellplatz u. gesamten Campingplatz
* Kein Hundekot am Campingplatz; sollte es dennoch passieren, erwarten wir, dass er entfernt wird
* Keine Hunde in den Sanitäranlagen u. Versorgungsräumen
16) Die Müllbeseitigung nur in die dafür aufgestellten Mülltonnen.
17) Verstöße gegen die Platzordnung können zum sofortigen Platzverweis führen.
18) Alle auf dem angemieteten Platz beweglichen Objekte müssen zu jeder Tageszeit frei zugänglich und beweglich sein zur Wahrung des Brandschutzgesetzes.
Patrick Matiszent und das Team Waldcamping Lausitzer Seenland